Honorar
Rechtsanwalt Marksen Ouahes
2014-01-22T18:42:01+00:00
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns. Wir nennen Ihnen vor Beginn unserer Tätigkeit die voraussichtlich entstehenden Kosten. Für die außergerichtliche Rechtsberatung und Beratungsverträge vereinbaren wir in der Regel ein Zeithonorar, das sich an der Bedeutung und Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit ausrichtet. Für Rechtsgutachten vereinbaren wir ein ebenfalls an der Bedeutung und Schwierigkeit orientiertes Honorar. In gerichtlichen Verfahren rechnen wir im Einzelfall nach einem vereinbarten Zeithonorar ab, in der Regel jedoch die gesetzlichen Gebühren nach dem Streitwert. Die Erstberatung kostet Sie für 60 Minuten 60,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.
In der Regel vereinbaren wir ein Zeithonorar. Der Stundensatz orientiert sich an der wirtschaftlichen Bedeutung, dem Arbeitsaufwand und der Komplexität Ihres Anliegens. Die Abrechnung erfolgt zum Monatsende. Sie weist detailliert die erbrachten Leistungen nach Art, Zeitumfang unf Kosten auf. Wir werden Sie fernmündlich – wenn gewünscht – über die Kosten auf dem Laufenden halten.
Pauschalhonorar
Für Existenzgründer haben wir kostengünstige Pauschalangebote entwickelt. Diese betreffen insbesondere Vertragsgestaltungen, Vertragsprüfungen und AGB-Erstellung. Sprechen Sie uns hierzu an.
Im Übrigen richtet sich die Pauschale nach Art und der wirtschaftlichen Bedeutung Ihrer Angelegenheit.
Prozesskostenhilfe (PKH)
Sollten Ihre Mittel zur Finanzierung eines Prozess nicht ausreichen, wird Ihnen ggf. Prozesskostenhilfe bewilligt, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist.
Beratungshilfe
Wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können, wird Ihnen das für Sie zuständige Amtsgericht bei Vorliegen derselben Voraussetzungen wie bei der PKH ggf. einen Beratungshilfeschein ausstellen. Sie zahlen dem Anwalt lediglich die Beratungshilfegebühr in Höhe von 10,00 Euro für die Angelegenheit.
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Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtschutzversichert sind, werden die gesetzlichen Gebühren von dieser übernommen. Wir übernehmen für Sie die kostenlos die Deckungsanfrage und die Abrechnung.