Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns. Wir nennen Ihnen vor Beginn unserer Tätigkeit die voraussichtlich entstehenden Kosten. Für die außergerichtliche Rechtsberatung und Beratungsverträge vereinbaren wir in der Regel ein Zeithonorar, das sich an der Bedeutung und Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit ausrichtet. Für Rechtsgutachten vereinbaren wir ein ebenfalls an der Bedeutung und Schwierigkeit orientiertes Honorar. In gerichtlichen Verfahren rechnen wir im Einzelfall nach einem vereinbarten Zeithonorar ab, in der Regel jedoch die gesetzlichen Gebühren nach dem Streitwert. Die Erstberatung kostet Sie für 60 Minuten 60,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.

Stundenhonorar
Pauschalhonorar

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
Rechtsschutzversicherung