Rechtsanwalt Marksen Ouahes studierte von 1999 – 2006 an der FU-Berlin Rechtswissenschaften.Er hat sich bereits während seines Studiums in Berlin schwerpunktmäßig im Medizinrecht und Wirtschaftsrecht betätigt. Hieran anschließend schloss er sein im Kammergericht absolviertes Referendariat mit dem 2. Staatsexamen erfolgreich ab.
Hierauf gründete er die im Medizinrecht spezialisierte Kanzlei MARKSEN.OUAHES.
Im Jahre 2012 absolvierte er den Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht.
Aufgrund seines familienbedingt ausgeprägten Interesses für Medizin hat er sich ein tragfähiges medizinisches Wissen angeeignet. Er arbeitete im Jahre 2012 als Mitarbeiter in einer Kanzlei für Medizinrecht und Wirtschaftsrecht. Er ist Mitglied im deutschen Anwaltsverein und in der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht.
· Arzthaftungsrecht (Schönheitsoperationen, indizierte jedoch fehlerhafte Operationen, nicht indizierte OPs, Gesundheitsschäden infolge Krankenhauskeim, Falschdiagnosen, Befunderhebungsfehler, diagnostisch fehlerhaft verordnete Medizinprodukte, fehlerhafte Medizinprodukte, Geburtsschäden, Arzneimittelschäde, fehlerhafte Aufklärung bei Behandlungen und Arzneimitteln
• Überprüfung von Werbemaßnahme nach dem Heilmittelwerberecht und dem UWG
· Gesellschaftsverträge u.a. für Berufsausübungsgemeinschaften
· Beratung bei der Rechtsformwahl
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· Beschlussfassung aller Art
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