OLG Hamm: Irreführende Werbung mit E-Zigaretten
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- OLG Hamm: Irreführende Werbung mit E-Zigaretten
- OLG Hamm: 220.000 € Schmerzensgeld wegen Darmperforation infolge einer Darmspiegelung nach unzureichender Aufklärung über die Risiken des Eingriffs
- Therapeutische Sicherungsaufklärung
- Arzneimittelversorgung eines Krankenhauses / BVerwG Urteil vom 30.08.2012 – 3 C 24.11
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OLG Hamm, Urt. v. 03.09.2013 – (26 U 85/12), 220.000 € Schmerzensgeld wegen Darmperforation infolge einer Darmspiegelung nach unzureichender Aufklärung über die Risiken des Eingriffs
Ein Facharzt für Chirurgie wurde zur Zahlung von 220.000 € Schmerzensgeld verurteilt, weil er seinen Patienten über die Risiken einer Koloskopie (Darmspiegelung) nicht aufgeklärt hat, in deren Folge der Patient eine Darmperforation mit schwerwiegenden Komplikationen erlitten hat.
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Das BVerwG hat mit Urteil vom 30.08.2012 – 3 C 24.11 entschieden, dass der Vertrag eines Krankenhauses über die Arzneimittelversorgung nicht genehmigungsfähig ist, sofern die Apotheke zu weit vom Krankenhaus entfernt liegt.
Maximal eine Stunde sollte die Arzneimittelbereitstellung in Anspruch nehmen. Eine Versorgungsdauer von zwei bis drei Stunden machen den Vertrag nicht genehmigungsfähig (BVerwG, Urt. v. 30.08.2012).
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