Anwalt für Vertragsarztrecht
Das Vertragsarztrecht ist komplex, undurchsichtig und streng formalisiert. Wir behalten hierbei den Überblick, denn aufgrund unserer vertragsarztrechtlichen Schwerpunktbildung können Sie mit uns auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung zurückgreifen. Wir arbeiten interdisziplinär. Wir begleiten, beraten und unterstützen Medizinische Versorgungszentren, Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten zu allen Fragen der Zulassung, Ermächtigung, Genehmigung, Kooperationen und Honorarstreitigkeiten. Wir vertreten Sie in diesem Zusammenhang vor den Zulassungs - und Berufungsausschüssen sowie gerichtlich.
Wir beraten und vertreten Sie in Wirtschaftslichkeits - und Plausibilitätsprüfungen sowie Abrechnungsfragen. Wir prüfen Ihre Abrechnung und ziehen hieraus die notwendigen rechtlichen Schritte bis hin zu Honorarsteigerungen. Wirtschaftlichkeitsprüfungen belasten mitunter Ärzte erheblich und können die Praxis durchaus die wirtschaftliche Basis entziehen. Wir beraten und vertreten Sie in diesem Zusammenhang engagiert mit hohem Anspruch und hoher Ziehsetzung.
Wir beraten und vertreten Sie im Vertragsarztrecht in folgenden Bereichen:
- Medizinisches Versorgungszentrum
- Berufsausübungsgemeinschaften
- Praxisnachfolge
- Zulassungsverfahren vor der KV und KZV
- Belegärztliche Tätigkeit
- Sonderbedarfszulassungen / Ermächtigungen
- Übertragung und Teilung von Zulassungen
- Anstellung mit / ohne eigene Zulassung
- Abrechnungsgenehmigungen / Teilnahme an Selektivverträgen
- Honorarverteilung & Honorarrückforderung
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Plausibilitätsprüfungen
- Recht der Berufsgenossenschaften / D-Arzt-Verfahren
- Disziplinarverfahren
EXPERTISE
- Nachhaltige Rechtssicherheit damit Probleme gar nicht erst entstehen. Wir gewährleisten rechtlich zulässige Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern.
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Anwalt für Medizinrecht Marksen Ouahes
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